| Heimmitwirkungsverordnung und Heimbeirat/Heimfürsprecherin
Die Heimmitwirkungsverordnung (Heimgesetz) regelt wesentliche Punkte für das Leben im Heim auf rechtlicher Ebene. Sie hat den Sinn, die Interessen sowie die Bedürfnisse der Bewohner vor Beeinträchtigungen zu schützen (vgl. § 2 HG). Unter anderem wird in dieser Verordnung geregelt, dass zwischen dem Bewohner und Heimträger ein Heimvertrag abgeschlossen werden muss. Vor Abschluss dieser Verträge muss die schriftliche Information über Leistung, Ausstattung, Rechte und Pflichten erfolgen (vgl. § 4 HG). Weiterhin regelt das Heimgesetz die "Mitwirkung" der Heimbewohner über den gewählten Heimbeirat. Sollte aus bestimmten Gründen kein Heimbeirat gewählt werden können, kann ein Heimfürsprecher diese Aufgabe übernehmen.
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