Kurzzeitpflege am Wohnpark Laubenbach

Wann Kurzzeitpflege?
  • im Anschluß an einen stationären Aufenthalt
  • wenn häusliche oder teilstationäre Pflege (Tagespflege) nicht ausreicht
  • bei Abwesenheit, bzw. Verhinderung der Pflegepersonen
  • bei kurzfristig erheblicher Verschlechterung der Pflegebedürftigkeit
  • als Übergang für einen vollstationären Dauerpflegeplatz
im Wohnpark Laubenbach

Ökumenische Sozialstation Meitingen - Tel.: 08271 / 81 39 40