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Aktuelles
Ambulante Pflege

Häusliche Kranken- und Seniorenpflege heißt, zuhause wohnen und gut umsorgt sein. Ob Alter, Krankheit oder Pflegebedürftigkeit, die Alltagsbewältigung fällt vielen Menschen oft schwer oder ist gar unmöglich. Oftmals stehen keine helfenden Angehörigen zur Verfügung oder sind aus vielerlei Gründen nicht oder nicht mehr in der Lage die Pflege sicherzustellen.

Um unseren Kunden ein selbstbestimmtes Leben in den eigenen vier Wänden weiterhin zu ermöglichen, bieten wir im nördlichen Landkreis Augsburg vielfältige Dienstleistungen aus den Bereichen Grund- und Behandlungspflege an. Diese beinhalten insbesondere die Hilfestellung bei der Körperpflege und Mobilisation, das Verabreichen von Spritzen oder den Wechsel von Wundverbänden.

Allgemeine Pflege (nach SGB XI Pflegeversicherung)

Wir helfen bei der Grundpflege, beim An- und Ausziehen, beim Betten machen, beim Waschen und Baden, helfen beim Herrichten und Eingeben des Frühstück/Abendessen und bei vielem mehr. Sobald eine Pflegestufe besteht, können die Kosten über die Pflegekasse abgerechnet werden.

Medizinische Versorgung / Behandlungspflege (nach SGB V Krankenversicherung)

Viele medizinische Behandlungen kann der Patient nicht selbst durchführen. Daher kümmern wir uns um die Pflege und übernehmen beispielsweise die Medikamentenüberwachung, Anziehen von Kompressionsstrümpfen, den Verbandswechsel, die Gabe von Injektionen, die Infusionstherapie, messen den Blutzucker und vieles mehr. Diese Leistung wird vom Hausarzt verordnet und über die Krankenkasse abgerechnet.

Entlastungsangebote für pflegende Angehörige (nach SGB VI Verhinderungspflege)

Sie wollen verreisen oder sind krank, haben aber einen pflegebedürftigen Angehörigen? Wir kümmern uns gerne darum und springen als Urlaubs- oder Krankheitsvertretung ein. Ob nach Absprache stundenweise oder an bestimmten Tagen. Die Kosten können von Ihrer Pflegekasse übernommen werden.

Entlastungsangebote gem. § 45b SGB XI

Auf den Entlastungsbetrag haben alle Pflegebedürftigen in den Pflegegraden 1 – 5 einen Anspruch, bei denen die Pflege im häuslichen Bereich erfolgt.Die Anspruchshöhe des Entlastungsbetrags beträgt per 01.01.17 monatlich 125 EUR. Wird der monatliche Leistungsbetrag nicht oder nicht vollständig in Anspruch genommen, kann dieser im nächsten Monat bzw. in Folgemonaten genutzt werden.Wir bieten als Entlastungsangebot Hilfe bei der Haushaltsführung sowie Betreuung zu Hause an.Damit wir, die Ökumenische Sozialstation direkt mit der Pflegekasse abrechnen können, ist eine Abtretungserklärung Voraussetzung.Pflegebedürftige im Pflegegrad 1 können den Entlastungsbetrag auch für Leistungen der ambulanten Pflegedienste im Bereich der Selbstversorgung verwenden.Außerdem kann der Betrag auch für die anfallenden Unterkunft- und Verpflegungskosten in unserer Tagespflege verwendet werden.

  • Hauswirtschaftliche Versorgung
  • Vorratseinkauf
  • Besorgungen, Botengänge: Arzt, Apotheke, Post, Bank
  • Waschen der Wäsche und Kleidung
  • Spaziergänge
Ambulante Rundum-Versorgung: Leistungen und Pflege für Kranke jeden Alters
Grundpflege:
Ganzkörperwäsche, Duschen oder Baden, einschließlich Haare waschen, trocknen, Nägel schneiden
Vorbeugende Maßnahmen:
gegen Wundliegen, Gelenkversteifungen, Lungenentzündung
Aktivierende Pflege:
z.B. Bewegungsübungen
Behandlungspflege:
nach ärztlicher Anweisung
24-h-Rufbereitschaft: immer für Sie da, jeden Tag, jederzeit!

 

 

Tagespflege

Wann Tagespflege?

  • bei Berufstätigkeit oder Abwesenheit der Pflegeperson während des Tages
  • zur Entlastung der Familie
  • wenn der Klient sich zuhause unbeaufsichtigt selbst gefährden würde
  • wenn die Pflegebedürftigkeit es noch zulässt, im Pkw und Rollstuhl transportiert zu werden.

Warum Tagespflege?

  • um den Tag in Gesellschaft zu verbringen
  • um der Einsamkeit entgegenzuwirken
  • zur Entlastung und Beruhigung der Angehörigen

Was bietet die Tagespflege noch?

  • pflegerische und medizinische Versorgung
  • Vermittlung von weiteren Diensten wie Krankengymnastik, Massage, Sprachtherapie, Friseur, Fußpflege usw.
  • Beschäftigung durch Basteln, Spaziergänge, Gedächtnistraining, lesen, singen, Teilnahme am Tagesgeschehen und der Politik, gezielte Gymnastik und Training der Beweglichkeit
  • jahreszeitliche Feiern
Kurzzeitpflege

Wann Kurzzeitpflege?

  • im Anschluss an einen stationären Aufenthalt
  • wenn häusliche oder teilstationäre Pflege (Tagespflege) nicht ausreicht
  • bei Abwesenheit, bzw. Verhinderung der Pflegepersonen
  • bei kurzfristig erheblicher Verschlechterung der Pflegebedürftigkeit
  • als Übergang für einen vollstationären Dauerpflegeplatz

Derzeit nur eingestreut möglich, d.h. sofern ein Platz frei ist.

Verhinderungspflege

Wann Verhinderungspflege?

    • Der Anspruch auf Verhinderungspflege besteht, wenn die Pflegeperson, die pflegt, (auch neben einem Pflegedienst) wegen Erholungsurlaubs, Krankheit oder aus anderen Gründen an der Pflege gehindert ist. Der Grund ist also letztlich unbedeutend (gem. § 39 SGB XI Häusliche Pflege bei Verhinderung der Pflegeperson)

 

Wie Verhinderungspflege?

    • Anteiliges Pflegegeld wird während einer Verhinderungspflege jeweils für bis zu vier Wochen je Kalenderjahr in Höhe der Hälfte der vor Beginn der Verhinderungspflege geleisteten Höhe weitergezahlt.
    • Verhinderungspflege wird für höchstens 42 Kalendertage im Kalenderjahr gezahlt.
    • Aufwendungen der Pflegekassen können sich im Kalenderjahr auf bis zu 1.612 € belaufen, wenn die Verhinderungspflege durch Pflegepersonen sichergestellt wird.
    • Soweit die Leistungen der Kurzzeitpflege noch nicht ausgeschöpft sind können diese bis zu 50% (806 €) auch für die Verhinderungspflege genutzt werden.
    • Aufwendungen sind zum Beispiel:
    • Verdienstausfall und Fahrkosten.
    • Die Kosten für einen gewerblichen Pflegedienst.

Derzeit nur eingestreut möglich, d.h. sofern ein Platz frei ist.

Hospizgruppe

Ambulanter Hospizdienst Augsburg Land Nord:

Der Fluss setzt seinen Weg zum Meer fort…
… er kann lang sein oder kurz, brausend oder ruhig, einfach oder beschwerlich.

Wir können uns allein treiben lassen, gemeinsam mit Freude, Zuversicht oder Angst.
Wir können die Fließrichtung nicht selbst bestimmen, aber wir können sie beeinflussen.
Auf Ihrem letzten Abschnitt wollen wir Ihnen begegnen und Sie begleiten.

– Wir sind eine ehrenamtlich arbeitende Gruppe speziell geschulter Frauen und Männer.
– Wir haben es uns zur Aufgabe gemacht, schwerkranke und sterbende Menschen einfühlsam und mit Respekt zu begleiten.
– Wir unterstützen Ihre Angehörigen, Freunde und nahestehende Personen.
– Wir schenken Ihnen Zeit und Aufmerksamkeit.
– Wir arbeiten unabhängig von Religion, Herkunft und Nationalität.
– Wir halten uns an die Schweigepflicht und arbeiten unentgeltlich.
– Unsere ehrenamtlichen Hospizdienste sind mit keinerlei Kosten verbunden.

Sie erreichen uns persönlich immer mittwochs, 10.30 – 12.30 Uhr Im Seniorenbüro, Schulweg 6, Meitingen,
sonst telefonisch unter 08271 81 20 222 oder per E-Mail unter hospiz@sozialstation-meitingen.de
Nähere Informationen finden Sie auch unter www.hospizdienst-meitingen.de

Palliative Beratung nach Vereinbarung.

Betreutes Wohnen

Selbstbestimmt in der eigenen Wohnung leben und trotzdem Hilfe und Unterstützung jederzeit auf Abruf: Beim betreuten Wohnen profitieren Senioren von einem privaten, altersgerechten und barrierefreien Wohnumfeld, nützlichen Dienstleistungsangeboten und Gemeinschaftsaktivitäten. Damit gewinnen Senioren ein Plus an Sicherheit (Hausnotruf) und Betreuung und bewahren sich dennoch ihre Eigenständigkeit.

Bei Interesse wenden Sie sich bitte an den Markt Meitingen.

Vollstationäre Pflege

Was bietet die Vollstationäre Pflege?

  • pflegerische und medizinische Versorgung
  • Betreuung durch den jeweiligen Hausarzt, Zahnarzt und durch Fachärzte
  • Vermittlung von weiteren Diensten wie Krankengymnastik, Massage, Sprachtherapie, Friseur, Fußpflege usw.
  • Individuelle Betreuung und Beschäftigung entsprechend den noch vorhandenen körperlichen und geistigen Fähigkeiten und Möglichkeiten
  • geregelter Nachtdienst durch examinierte Mitarbeiter
  • regelmäßige Gottesdienste und Krankenkommunion
  • jahreszeitlich orientierte Feste und Feiern, wie Weihnachtsfeier, Fasching, Ostern, Muttertag, Sommerfest
  • Begleitung in der letzten Lebensphase
  • familiäre Atmosphäre
  • Geburtstagsfeiern ein Mal monatlich
  • Gerontopsychiatrische Gruppe

Vollstationäre Pflege bieten wir sowohl im Wohnpark Laubenbach als auch im St.-Martha-Heim an.

Wohnpark Laubenbach

Die Einrichtung befindet sich in ruhiger Lage im Erdgeschoss mit Zugang zum Garten. Durch die geringe Anzahl an Wohnplätzen ist eine profunde individuelle Betreuung der Bewohner gewährleistet. Es sind 19 vollstationäre Plätze vorhanden, mit eingestreuter Kurzzeitpflege.
Ärzte, Apotheken, Kirchen und Geschäfte sind in der unmittelbaren Umgebung zu finden.
Der Markt Meitingen ist über Bundesstraße und Bahn gut zu erreichen.
Es werden regelmäßig Möglichkeiten zur Beschäftigung, wie Basteln, Singen, Ratespiele, Sitztanz, Gymnastik, Vorlesen und vieles mehr angeboten.
Jeden Monat findet ein Kaffeeklatsch mit Ehrung der Geburtstagskinder statt und auch die jahreszeitlichen Feste, wie Weihnachten, Ostern, Fasching, Oktoberfest und Sommerfest erfreuen sich großer Beliebtheit.

Außenaufnahme Wohnpark Laubenbach

Wohnpark Laubenbach

Im Wohnpark Laubenbach

St.-Martha-Heim

Das Haus ist nach modernen Gesichtspunkten funktional geplant und wurde speziell für gerontopsychiatrisch erkrankte Bewohner konzipiert.
29 Einzel- und 5 Doppelzimmer sind auf zwei Ebenen verteilt und sind mit komfortablen Sanitärräumen ausgestattet. Auf jeder Etage befindet sich ein großzügig konzipierter Aufenthaltsraum mit integrierter Teeküche und ein separaten großen Pflegebad.
Zudem befindet sich im 1. Stock die Tagespflege.
Die Einrichtung liegt zentral, aber sehr ruhig auf einem großen Grundstück mit schönem Garten. Arztpraxen, Apotheken, Geschäfte und Kirchen sind in der unmittelbaren Umgebung zu finden.
Ärzte, Apotheken, Kirchen und Geschäfte sind in der unmittelbaren Umgebung zu finden. Der Markt Meitingen ist über Bundesstraße und Bahn gut zu erreichen.
Es werden regelmäßig Möglichkeiten zur Beschäftigung, wie Basteln, Singen, Ratespiele, Sitztanz, Gymnastik, Vorlesen und vieles mehr angeboten. Jeden Monat findet ein Kaffeeklatsch mit Ehrung der Geburtstagskinder statt und auch die jahreszeitlichen Feste, wie Weihnachten, Ostern, Fasching, Sommerfest und Oktoberfest erfreuen sich großer Beliebtheit.

Verhinderungs- und Kurzzeitpflege sowie Tagespflege lediglich eingestreut möglich, soweit Plätze verfügbar.

 

Bad

Sitztanz

Zimmer

Winter im St.-Martha-heim

Spiele

Team Ambulanz
Team Laubenbach
Team St.Martha

Pflegedienstleistungen werden bei uns hauptsächlich von Fachkräften durchgeführt. Professionelle Pflege gehört in die Hände von Profis, damit Sie Ihre Lieben richtig aufgehoben und bestens versorgt wissen dürfen. Pflege ist Vertrauenssache.

Erfahrung und Leistung seit 1979!

Brauchen Sie Hilfe? Wir sind stets für Sie da!

Wir verstehen Ihre Situation und finden sicher eine gute Lösung.
Die Ökumenische Sozialstation Meitingen und Umgebung gGmbH bietet seit 1979 ein breites Angebot an
Pflege- und sonstigen sozialen Dienstleistungen in der Kranken- und Altenpflege.

Unternehmen


Sie erreichen uns per Telefon

 

Sie erreichen uns
montags bis donnerstags von 8-16 Uhr und
freitags von 8-14 Uhr telefonisch unter der
Rufnummer 08271/81394-0.

Ökumenische Sozialstation Meitingen und Umgebung gGmbH

St.-Martha-Heim
St.-Wolfgang-Str. 14 e
D – 86405 Meitingen
Telefon: 08271 / 81 39 40
Telefax: 08271 / 81 39 43 52

Wohnpark Laubenbach
Laubenbach 1
D – 86405 Meitingen
Telefon: 08271 / 42 68 00
Telefax: 08271 / 42 68 022

eMail: info@sozialstation-meitingen.de

Stellenagenbot Sozialstation MeitingenStellenangebot Sozialstation Meitingen

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Vielen Dank vorab.
Hinweis: Ihre Daten werden rein zum Zwecke und im Rahmen des Bewerbungsverfahrens genutzt und gespeichert. Unterlagen, die uns in gedruckter Form erreichen, senden wir grundsätzlich nicht zurück und werden nach dem Bewerbungsprozess aus Gründen des Datenschutzes fachgerecht entsorgt. Die Unterlagen können jedoch selbstverständlich auf Wunsch abgeholt werden. Dies muss bei der Bewerbung bitte vermerkt sein.

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Der Kreis der Förderer der Ökumenischen Sozialstation Meitingen und gGmbH besteht wie unter „Unternehmen“ beschrieben aus den 4 Trägervereinen sowie privaten und institutionellen Spendern.

Ziel ist es, das soziale Netz zur Versorgung alter, kranker und pflegebedürftiger Menschen zu unterstützen und somit auch gerade zusätzliche Tätigkeitsfelder und Dienstleistungen zu fördern. Wenn Sie dieses Ziel unterstützen wollen, werden Sie entweder Mitglied in einem unserer Krankenpflegevereine. Mit Ihrem Mitgliedsbeitrag unterstützen Sie die wertvolle Arbeit der Sozialstation. Jeder gespendete Euro kommt den Diensten für unsere Patienten zugute. Die Arbeit für unsere Vereine wir rein ehrenamtlich erbracht. Oder Sie unterstützen durch Ihren einmaligen oder laufenden Spendenbeitrag direkt. Gerne auch für einzelne Dienste oder Leistungen (bitte im Verwendungszweck angeben).

Wir sind als gemeinnützige Institution anerkannt. Für Spenden erstellen wir Ihnen auf Wunsch eine Spendenbescheinigung. Unser allgemeines Spendenkonto:
VR-Bank Handels- und Gewerbebank eG IBAN: DE09 7206 2152 0003 2740 04 BIC: GENODEF1MTG

Die Sozialstation Meitingen und Umgebung ist ein gemeinnütziges Unternehmen (Gründung 1979, in der Rechtsform als gGmbH seit 1994). Als Pflegezentrum bietet das Unternehmen neben dem ambulanten Pflegedienst auch Tagespflege und Kurzzeitpflege an. Für dauerhafte Betreuung stehen der Wohnpark Laubenbach und das St.-Martha-Heim zur Verfügung. Darüber hinaus werden Betreutes Wohnen, Kurse für Hauskrankenpflege, Gesprächskreise für Angehörige, Essen auf Rädern, Hausnotruf sowie Beratung und Vermittlung angeboten. Die ambulante Hospizgruppe und die Trauergruppe sind weitere Angebote. Alle Dienstleistungen stehen Betroffenen und Angehörigen aus dem Einzugsbereich der Gemeinden rund um Meitingen mit Ortsteilen, Biberbach mit Ortsteilen, den Gemeinden der Verwaltungsgemeinschaft Nordendorf, Thierhaupten mit Ortsteilen sowie Baar mit Umland offen. Sitz der Verwaltung und Koordinationsstelle aller Dienste und Einrichtungen ist das St.-Martha-Heim. Wir sind eine ökumenische Einrichtung. Wir sind Mitglied bei den beiden großen kirchlichen Wohlfahrtsverbänden,  der Caritas und der Diakonie. Die Dienste, die wir leisten, erfolgen auf Basis unserer christlichen Verantwortung für den Nächsten, unabhängig von Konfession, Nationalität, Stand oder Farbe des Betroffenen.

Die Gesellschaft wird getragen von 4 Vereinen:

  • dem Verein für ambulante Krankenpflege Meitingen e.V.,
  • dem Verein für ambulante Krankenpflege Holzen und Umgebung e.V.,
  • dem Verein für ambulante Krankenpflege Thierhaupten e.V. und
  • dem Diakonieverein Meitingen e.V.

Jeder Verein entsendet je 2 Vertreter in den Aufsichtsrat. Der Vorsitzende ist derzeit Herr Helmut Wech.

Gemäß dem Gesetz zur Regelung der Pflege-, Betreuungs- und Wohnqualität im Alter und bei Behinderung (Pflege- und Wohnqualitätsgesetz – PfleWoqG), hier Art. 9 Vertretung der Bewohnerinnen und Bewohner, Abs.3 sind als Bewohnerfürsprecher bestellt:

Einrichtung St.-Martha-Heim: Herr Siegmund Stephan, Römerstr. 39, 86405 Meitingen, Tel. 0176/95664390
Einrichtung Wohnpark Laubenbach: Frau Uta Fleckenstein, Lindenweg 23, 86672 Thierhaupten, Tel. 08271 / 2584

Aktuelles

Im Zusammenhang mit COVID-19 (Corona-Virus) sind nahezu alle Beschränkungen sehr weitgehend aufgehoben, starre Besuchszeiten und Testpflicht gibt es keine mehr.
Es gelten dennoch für das Betreten unserer stationären Einrichtungen St. Martha und Laubenbach aktuell folgende Regeln:

Wir bitten, um besser koordinieren zu können, weiterhin darum, die Besuche anzumelden:
unter Telefon 08271 81 394 -155 für EG und -461 für OG

Zum Besuch:

  • ohne grippeähnliche Symptome
  • Hände desinfizieren
  • mit FFP-2 Maske (bis vss. 07.04.2023)

Besuche im Bewohnerzimmer sind möglich, Vorbereitungen für einen Spaziergang bitte auch aktiv mitgestalten. Wenn Hilfe benötigt wird, bitte vorher bei der Anmeldung bzw. Terminvereinbarung angeben.

Bitte zeigen Sie Verständnis und bringen Sie etwas Zeit mit, wir sind an erster Stelle immer noch für die Versorgung aller Bewohner da!

Ihre
Geschäfts- und Einrichtungsleitung

Dienstleistungen

  • Hilfestellung für pflegende Angehörige
  • Informationen über gesetzliche Leistungen und weitere Hilfe-Möglichkeiten
  • Erstellung personenbezogener Versorgungskonzepte
  • Vermittlung Hausnotruf
  • Vermittlung Essen auf Rädern
  • Hauswirtschaftliche Versorgung
  • Verhinderungspflege
  • Betreuung nach § 45a SGB XI
  • Entlastungsleistung nach § 45b SGB XI
  • Pflegeeinsatz nach § 37.3 SGB XI
  • Erstellung der Abrechnungen mit allen Kassen

Versorgungsverträge bestehen mit allen Kranken- und Pflegekassen

„Lebensmittel und mehr… für Menschen, die nicht auf der Sonnenseite des Lebens stehen“

Unter diesem Motto versorgen die Helfer der Meitinger Tafel seit September 2004 Menschen mit geringem Einkommen.
Die Meitinger Tafel ist eine Organisation unter dem Dach der Sozialstation und Mitglied im Bundesverband Deutsche Tafel e.V.

Etwa 30 ehrenamtliche Mitarbeiter holen die Lebensmittelspenden jede Woche bei Supermärkten, Bäckereien und anderen Sponsoren ab. Alle Mitglieder der Gruppe arbeiten freiwillig und unentgeltlich.

Ausgabe der Waren ist jeden Freitagvormittag ab 10 Uhr in der Gemeindehalle, Werner-von Siemens-Straße 2 in Meitingen. Nähere Informationen gibt die Sozialstation Meitingen unter der Rufnummer 08271 / 81 39 40.

wöchentliche Ratespiele mit Siggi

wöchentliches Treffen zum Rosenkranz beten mit Herrn Zimmer

monatliche Geburtstagsparty mit Herrn Kriese

Einmal wöchentlich wird gebastelt, gekocht, gebacken … mit dem Hausfrauenbund

Fasching

Nikolaus

Anfrage Internet

15 + 5 =

Ökumenische Sozialstation Meitingen und Umgebung gGmbH 
Tel.: 08271 / 81 39 40 · eMail: info@sozialstation-meitingen.de