Ambulante Pflege

Häusliche Kranken- und Seniorenpflege heißt, zuhause wohnen und gut umsorgt sein. Ob Alter, Krankheit oder Pflegebedürftigkeit, die Alltagsbewältigung fällt vielen Menschen oft schwer oder ist gar unmöglich. Oftmals stehen keine helfenden Angehörigen zur Verfügung oder sind aus vielerlei Gründen nicht oder nicht mehr in der Lage die Pflege sicherzustellen.

Um unseren Kunden ein selbstbestimmtes Leben in den eigenen vier Wänden weiterhin zu ermöglichen, bieten wir im nördlichen Landkreis Augsburg vielfältige Dienstleistungen aus den Bereichen Grund- und Behandlungspflege an. Diese beinhalten insbesondere die Hilfestellung bei der Körperpflege und Mobilisation, das Verabreichen von Spritzen oder den Wechsel von Wundverbänden.

Allgemeine Pflege (nach SGB XI Pflegeversicherung)

Wir helfen bei der Grundpflege, beim An- und Ausziehen, beim Betten machen, beim Waschen und Baden, beim Herrichten und Eingeben der Mahlzeiten und bei vielem mehr. Sobald eine Pflegestufe besteht, können die Kosten über die Pflegekasse abgerechnet werden.

Medizinische Versorgung / Behandlungspflege (nach SGB V Krankenversicherung)

Viele medizinische Behandlungen kann der Patient nicht selbst durchführen. Daher kümmern wir uns um die Pflege und übernehmen beispielsweise die Medikamentenüberwachung, Anziehen von Kompressionsstrümpfen, den Verbandswechsel, die Gabe von Injektionen, die Infusionstherapie, messen den Blutzucker und vieles mehr. Diese Leistung wird vom Hausarzt verordnet und über die Krankenkasse abgerechnet.

Entlastungsangebote für pflegende Angehörige (nach SGB VI Verhinderungspflege)

Sie wollen verreisen oder sind krank, haben aber einen pflegebedürftigen Angehörigen? Wir kümmern uns gerne darum und springen als Urlaubs- oder Krankheitsvertretung ein – nach Absprache stundenweise oder an bestimmten Tagen. Die Kosten können von Ihrer Pflegekasse übernommen werden.

Entlastungsangebote gem. § 45b SGB XI

Alle Pflegebedürftigen mit den Pflegegraden 1 – 5, deren Pflege im häuslichen Bereich erfolgt, haben Anspruch auf den Entlastungsbetrag. Die Anspruchshöhe des Entlastungsbetrags beträgt per 01.01.17 monatlich 125 EUR. Wird der monatliche Leistungsbetrag nicht oder nicht vollständig in Anspruch genommen, kann dieser im nächsten Monat bzw. in Folgemonaten genutzt werden. Wir bieten als Entlastungsangebot Hilfe bei der Haushaltsführung sowie Betreuung zu Hause an. Damit wir direkt mit der Pflegekasse abrechnen können, ist eine Abtretungserklärung Voraussetzung. Pflegebedürftige im Pflegegrad 1 können den Entlastungsbetrag auch für Leistungen der ambulanten Pflegedienste im Bereich der Selbstversorgung verwenden. Außerdem kann der Betrag auch für die anfallenden Unterkunft- und Verpflegungskosten in unserer Tagespflege verwendet werden.

  • Hauswirtschaftliche Versorgung
  • Vorratseinkauf
  • Besorgungen, Botengänge: Arzt, Apotheke, Post, Bank
  • Waschen der Wäsche und Kleidung
  • Spaziergänge
Ambulante Rundum-Versorgung: Leistungen und Pflege für Kranke jeden Alters

Grundpflege: Ganzkörperwäsche, Duschen oder Baden, einschließlich Haare waschen, trocknen, Nägel schneiden

Vorbeugende Maßnahmen: gegen Wundliegen, Gelenkversteifungen, Lungenentzündung

Aktivierende Pflege: z. B. Bewegungsübungen

Behandlungspflege: nach ärztlicher Anweisung

24-h-Rufbereitschaft: immer für Sie da, jeden Tag, jederzeit!
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